Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Garten ist die Visitenkarte des Hauses
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Firma Gartentraum. Entgegenstehenden AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen. Dies bedürfen zu ihrer Frist in den Vertrag der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Gartentraum. Die AGB gelten sowohl gegenüber Kunden als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebote
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in dem Angebot festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sämtliche Preise werden im Angebot exklusiv der jeweils geltenden Mehrwertsteuer als Nettopreise ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer wird am Ende des Angebots hinzugefügt. Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge zum Angebot bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Mitarbeiter und sonstige vom Auftragnehmer verwendete Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträgen berechtigt.
§ 3 Ausführung
Der Auftraggeber hat der Firma Gartentraum die vorhandenen Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation oder Gas unentgeltlich auszuhändigen oder in Kenntnis zu setzen (Anfrage Deutschlandweit: Infrest – Infrastruktur eStraße). Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen. Im Angebot ist diesbezüglich des Haftungsausschlusses folgender Wortlaut mit angegeben:
„Haftungsausschuss: Bei Bodenarbeiten ab einer Tiefe von 20cm (z.B. PKW-Einfahrten, Zaunbau, Sickergruben, Entwässerungsleitungen, Baum- und Strauchpflanzung) benötigen wir unbedingt unaufgefordert die Aushändigung der Versorgungsleitungen auf Ihrem Grundstück um Beschädigungen am Leitungssystem (insbesondere Strom, Gas und Wasser) auszuschließen und die Mitarbeiter nicht einer Gefahr auszusetzen!“ Wir schließen explizit die Haftung aus, wenn wir aufgrund fehlender Informationen Versorgungsleitungen des Hauses beschädigen. Bitte lesen Sie diesbezüglich auch unsere AGB’s auf www.gartentraum-info.de/agb. „
Wir schließen im weiteren die Haftung aus, wenn es sich um unzureichende, zum Plan abweichende, unvollständige oder nicht ordnungsgemäß verlegte Leitungen handelt (WARNBAND muss z.B. mind. 20cm direkt über der Versorgungsleitung liegen, Leitungen im Korridor von +/- 25cm zum Plan liegen). Tritt trotz aller Vorwarnung der Notfall ein und es werden Leitungen beschädigt, werden die zuständigen Notdienste von unseren Mitarbeitern kontaktiert und alles notwendige zur Gefahrenabwehr in die Wege geleitet. Wir schließen diesbezüglich sämtliche Kostenübernahme aus, wenn nicht grobe Fahrlässigkeit vorherrscht oder abseits der besprochenen Bereiche gearbeitet wurde. Die Kosten für Arbeitsausfälle, Organisation und die Kosten für die Noteinsätze der Grundversorger wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Vergabe des Auftrages – teilweise – an Subunternehmer, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Ausführungszeitpunkt ist witterungsabhängig. Für Verzögerungen durch Dritte (z.B. Materiallieferungen) übernimmt die Firma Gartentraum keine Haftung. Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbedingt erforderlich, bzw. unvermeidlich sind, jedoch ohne Verschulden des Auftragnehmers erst während der Arbeitsdurchführung erkannt werden, sind dem Auftraggeber zu melden. Sofern es sich dabei um unbedingt erforderliche, bzw. unvermeidliche Arbeiten handelt, sterben Eine Kostenüberschreitung von mehr als 15% der Angebotssumme transparent, muss der Auftraggeber stirbt vor der Durchführung der Maßnahme genehmigen. Bei einer Kostenüberschreitung von weniger als 15 % steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht nicht zu. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mehrkosten innerhalb dieses Rahmens zu übernehmen. Die Ausführung der Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, wie sie unter anderem aufbauend auf der Verordnung über die Berufsbildung im Gartenbau in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/Teil C) „Allgemein Technische Vorschriften“ für Bauleistungen festgelegt sind. Dabei ist die Fertigstellungspflege zum Beispiel nach DIN18916 und DIN 18917 nach Art, Umfang und Dauer individuell zu vereinbaren.
§ 4 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit allen in mit der
Auftragserstellung überlassenen dem Auftraggebern Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen oder Lichtbildern behält sich die Firma Gartentraum Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese
Unterlagen dienen der Vertragsabwicklung und dürfen Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn es wird eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt.
§ 5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt im Regelfall nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für die Leistungserbringung ergeben, die vor Angebotsabgabe dem Auftragnehmer nicht bekannt waren. Stundenlohnarbeiten (Gartenbau zu 45,00 € netto pro Stunde und Gartenpflege zu 40,00 € netto pro Stunde, Maschinenstunde (Bagger, Radlader) 70,00€ pro Stunde netto, Baumpfleger 55,00 € netto pro Stunde, Baumpflege als Seilklettertechnik Team ( 2 Personen) 115,00 Euro netto pro Stunde) zu.
§ 6. Abnahme
Die Fertigstellung der Leistung WIRD vom Auftraggeber persönlich oder schriftlich in Form der Abschlussrechnung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 5 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 5 Werktagen nach der erfolgten Meldung der Fertigstellung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen Mängeln hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden zu melden, ansonsten jedoch schriftlich bei der schriftlichen Abnahme geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB/B §7 trägt. Die Vergütung ist mit der Abnahme ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln . Die Firma Gartentraum ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung A bschlagszahlung zur Materialkostendeckung in Höhe von 20-40 % des Auftragsvolumens zu verlangen.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährt die Gewähr, das seine Leistungen zur Zeit der ordnungsgemäß ausgeführten IST, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder
die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindern. Für alle durch den Auftragnehmer erstellten Gewerke wird eine Garantie von 5 Jahren geleistet, im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder -verlust zu vermeiden. Nimmt
der Auftraggeber das Bauwerk in Benutzung, insbesondere ohne unsere
ausdrückliche Freigabe, so gilt das Bauwerk als genommen. Unter
besonderen Umständen kann die Gewährleistung für Einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf durch Drittes erstelltem Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellten Gewerken, die im Zusammenhang mit den Arbeitendes Auftragnehmers stehen. Die
Gewährleistungseinschränkung wird mit Auftragsbestätigung
Vertragsbestandteil. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind höhere Gewalt (Naturereignisse) oder mutwillige Zerstörung. Für eventuelle Mängel
gewährt der Auftragnehmer Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung
oder Neuherstellung. Sofern Material und Pflanzen vom Auftraggeber Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere Nährstoffgehalt und Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen. Für Setzungsschäden,
die an Arbeiten auf Nicht vom Auftragnehmer aufgefülltem Gelände
entstehen, so wie für Schäden, die durch eine Verunkrautung des
Bodens entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Sofern der Auftragnehmer Pflanzen oder Saatgut liefert, hat er Mängel, die darin bestehen, dass Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht auf, nur dann auf seine Kosten zu beseitigen geht, wenn dem Auftragnehmer die Pflege für mindestens eine Vegetationsperiode (im Regelfall 1 Jahr) übertragen worden ist. Ausgeschlossen ist dies jedoch, wenn die Schäden auf das Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstigen, vom Auftragnehmer nicht beeinflussbare Faktoren zurückgeführt werden. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu vereinbaren Werden Ansprüche, erstreckt sich
die Haftung des Auftragnehmers auf die fachgerechte Arbeit, nicht aber auf aus dem Material oder den Pflanzen bereitgestellt. Mutterboden
und Humus werden vom Auftragnehmer nur nach der äußeren Struktur
und Beschaffenheit geprüft. Pelz hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere Nährstoffgehalt und Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen. Für Setzungsschäden, die an Arbeiten auf Nicht vom Auftragnehmer aufgefülltem Gelände entstehen, so wie für Schäden, die durch eine Verunkrautung des Bodens entstehen, haftet der Auftragnehmer
nicht. Sofern der Auftragnehmer Pflanzen oder Saatgut liefert, hat er Mängel, die darin bestehen, dass Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht auf, nur dann auf seine Kosten zu beseitigen geht, wenn dem Auftragnehmer die Pflege für mindestens eine Vegetationsperiode (im Regelfall 1 Jahr) WIRD übertragen WIRD. Ausgeschlossen ist dies
jedoch, wenn die Schäden auf das Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstigen, vom Auftragnehmer nicht beeinflussbare Faktoren zurückgeführt werden. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu vereinbaren.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung bleiben alle Lieferungen – Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und alle Materialien und Leistungen – Eigentum der Firma Hannes Wegner Garten- & Landschaftsbau, auch wenn sie mit dem Grundstück schon verbunden sind.
§ 9 Schriftform
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten abzugeben hat, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 10 Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten (HGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.
§ 11 Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen, insbesondere Abänderungen des Vertrages/Leistungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Vertragsparteien abgezeichnet wurden.
§ 12 Maße und Toleranzen
Für die vorgeschriebenen und vereinbarten Maße gelten die DIN-Toleranzen oder die jeweilige Bearbeitung technisch verringerter Abweichungen.Abweichungen im Bereich der Dicke, Ebenheit, Materialgüte und Oberflächenbeschaffenheit liegen im Rahmen der Lieferbedingungen des Vorlieferanten. Zeugnisse oder Bescheinigungen sind nicht im Lieferumfang enthalten.
§ 14 Gewährleistung bei Pflanzen
Eine Garantie bzw. Gewährleistung für das anwachsen gilt , wenn wir die Pflanze selbst angeliefert und eingesetzt haben, bis zum Austrieb. Lediglich ein anschließender Pflegevertrag verlängert diese auf eine Vegetationsperiode. Das gilt für Aufträge über das Aus,- und Nachsaat von Rasensamen entsprechend. sterben
Der Garten wird in seiner Bedeutung oftmals verkannt. Wie liebevoll richten wir unsere Wohnungen und Häuser ein. Investieren in Sachwerte, die wir nach fünf oder zehn Jahre ausmisten, weil sie uns nicht mehr zeitgemäß erscheinen oder ihren Zenit überschritten haben.
Dabei ist es doch der Garten, der Zeit seines Lebens für die ästhetische Schönheit steht. Ein Garten ist zeitlos und gewinnt im Verlauf sogar noch an Wert. Sie wünschen sich schon länger einen neu angelegten Garten? Eine Gartenanlage zum Spielen, zum Erholen oder aber auch ein Garten zum Träumen? Sie haben wenig Zeit, sich um Ihren Garten zu kümmern?
Wollen Ihren Garten pflegen lassen oder Ihren eigenen Pflegeaufwand im Garten minimieren? Oftmals können schon kleine Eingriffe in die Gestaltung einer Anlage für ein deutlich verbessertes Raumgefühl sorgen. Wir bieten Ihnen sämtliche Arbeiten an, die zwischen Ihrer Haustür und dem öffentlichen Straßenland anfallen. Vom Gartenzaun über das Eingangspodest und die Erschließung zu Fuß oder mittels Auto sorgen wir für ein angemessenes Entree.
Ein ganzjähriges Blühkonzept von Gehölzen und Stauden runden das Bild ab. Im weiteren Verlauf schaffen wir Aufenthaltsqualitäten wie Holzterrassen, Rasenflächen, sowie Sitzecken im hinteren Gartenbereich. Mittels Bewässerungsanlagen, Geotextilien zur Unkrautbekämpfung und autarken Rasenmähern bekommen Sie die nötige Zeit, um Ihren Garten zu genießen und ohne viel Zutun erscheint der Garten stets gepflegt.
Andernfalls pflegen wir auch Ihre Anlage.
Alles bekommen Sie aus einer Hand. Von der Beratung hin zur Umsetzung und Pflege. In all diesen Fragen steht die Firma Gartentraum mit Lösungen und Konzepten an Ihrer Seite.